Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Um eine anteilige Refundierung der Therapiekosten durch die Krankenkasse zu erhalten, muss die Verordnung vor Beginn der Therapie chefärztlich bewilligt werden. Dabei helfe ich gerne weiter. 

Eine Einheit Ergotherapie dauert eine Stunde und kostet 90 €. Davon sind 50 Minuten reine Behandlung sowie 10 Minuten Vor- und Nachbereitung. Die Begleichung der Therapiegebühr erfolgt nach Beenden der Therapieeinheiten per Überweisung.

Die Refundierung erfolgt über die jeweilige Krankenkasse nach Einreichung der bezahlten Honorarnote.

Die Höhe der Refundierung ist von der jeweiligen Kasse abhängig:

StGkk: ca. 15-30 € pro Einheit.

SVA, VAEB, SVB, BVA:  ca. 27-54 € pro Einheit

Im Falle einer besonderen Bedürftigkeit können Sie bei ihrer zuständigen Bezirkshauptmannschaft um Rückerstattung der Restkosten ansuchen.

Bei Vorhandensein einer Zusatzversicherung mit einem ambulanten Tarif werden die restlichen Kosten von der jeweiligen Versicherung übernommen.