Ich spezialisiere mich seit 22 Jahren auf Ergotherapie mit Schwerpunkt Handtherapie. Hier beantworte ich die häufigsten Fragen zu dieser Therapieform.
- Was ist Ergotherapie?
- Wann hilft Ergotherapie
- Wofür wird Ergotherapie angewendet?
- Handverletzungen und Handerkrankungen
- Neurologische Erkrankungen
- Entwicklungsverzögerungen bei Kindern
- Wann ist Handtherapie notwendig?
- Wie sieht eine Handtherapie-Behandlung aus?
- Wie viele Therapieeinheiten brauche ich bei einer Handtherapie?
- Wer verordnet Ergotherapie bzw. Handtherapie?
- Was kostet Ergotherapie bzw. Handtherapie?
- Wie erhalte ich eine Refundierung?
Was ist Ergotherapie?
Die Ergotherapie geht davon aus, dass das Tätigsein ein menschliches Grundbedürfnis ist und therapeutische Wirkung hat. Auf Griechisch bedeutet to ergon „Tat, Handlung“. Somit bedeutet Ergotherapie „Bewegungstherapie“.
Handgriffe der Körperpflege und andere zuvor selbstverständliche Bewegungen werden wieder erlernt oder Alternativen dazu erarbeitet. Übungsanleitungen und Trainingspläne helfen die betroffenen Muskelregionen zu stärken und die Selbstständigkeit wiederherzustellen.
Wann hilft Ergotherapie?
Eine ergotherapeutische Behandlung hilft, wenn Aktivitäten des täglichen Lebens zu einem Problem werden.
Das Ziel der Ergotherapie ist es, die größtmögliche Selbstständigkeit in den persönlichen Bereichen des Alltags (Beruf, Freizeit, Hobby) wieder zu erlangen.
Wofür wird Ergotherapie angewendet?
Ergotherapie wird in folgenden Fällen angewendet:
- Handverletzungen und Handerkrankungen
- Neurologische Erkrankungen
- Entwicklungsverzögerungen bei Kindern
Anwendung der Handtherapie
Handtherapie hilft bei folgenden Problemen:
- degenerative Erkrankungen der Gelenke (Arthrose)
- Morbus Dupytren
- Nervenkompressions-syndrome (z.B. Karpaltunnel)
- Muskel- und Sehnenverletzungen
- Frakturen
- Überlastungs-syndrome
- sympathische Reflexdystrophie
- Amputationen
- Kontrakturen
- Schnellender Finger
Anwendung in der Neurologie
Ergotherapie hilft erfolgreich bei folgenden Zuständen:
- Schlaganfall
- Querschnitt-lähmungen
- Multiple Sklerose
- Hirnverletzungen und Operationen
- Parkinson
- Alzheimer Demenz
Anwendung bei den Kindern
Ergotherapie hilft Kindern bei:
- Entwicklungsverzögerungen
- angeborene Fehlbildungen
- Koordinationsstörungen/ Feinmotorikstörungen
- Aufmerksamkeits-störungen (ADHS)

Wann ist Handtherapie notwendig?
Handtherapie kommt zum Einsatz, wenn die Hand:
- unter Verletzungen (Unfall) oder Abnützungen (Arthrose) leidet,
- eine Operation hinter sich hat.

Wie sieht eine Handtherapie-Behandlung aus?
In der Handtherapie werden folgende Behandlungen praktiziert:
- Ergonomische Beratung
- Narbenbehandlung
- Behandlung mit radialer Stoßwelle
- Schmerzreduktion (z.B. durch Strom: transkutane elektrische Nervenstimulation TENS, Anwendung )
- Abschwellende Maßnahmen
- Förderung der aktiven und passiven Beweglichkeit

Wie viele Therapieeinheiten brauche ich bei einer Handtherapie?
Je nach Indikation variiert die Dauer einer Therapie. Die Ausgangsbasis für eine Behandlung sind in der Regel zehn Einheiten.

Wer verordnet Ergotherapie bzw. Handtherapie?
Die Ergotherapie erfolgt auf ärztliche Verordnung Ihres Orthopäden und wird eigenverantwortlich durchgeführt.
Die Beratung von Gesunden (Prävention) ist ohne ärztliche Verordnung möglich.
Was kostet Ergotherapie bzw. Handtherapie?
Eine Einheit Ergotherapie dauert eine Stunde und kostet 100 €. Dies beinhaltet 50 Minuten reine Behandlung, sowie 10 Minuten Vor- und Nachbereitung.
Eine Einheit Handtherapie dauert 30 Minuten und kostet 55 €.
Die Begleichung der Therapiegebühr erfolgt nach Beenden der Therapieeinheiten per Überweisung.
Wie erhalte ich eine Refundierung?
Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.
Um eine anteilige Refundierung der Therapiekosten durch die Krankenkasse zu erhalten, muss die Verordnung vor Beginn der Therapie chefärztlich bewilligt werden. Dabei helfe ich gerne weiter.
Die Refundierung erfolgt über die jeweilige Krankenkasse nach Einreichung der bezahlten Honorarnote.
Die Höhe der Refundierung ist von der jeweiligen Kasse abhängig:
ÖGK: ca. 15–30 € pro Einheit.
SVA, VAEB, SVB, BVA: ca. 27–54 € pro Einheit
Im Falle einer besonderen Bedürftigkeit können Sie bei Ihrer zuständigen Bezirkshauptmannschaft um Rückerstattung der Restkosten ansuchen. Bei Vorhandensein einer Zusatzversicherung mit einem ambulanten Tarif werden die restlichen Kosten von der jeweiligen Versicherung übernommen.
